Ratgeber

Einfach verstehen. Besser entscheiden.

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt ab dem 01.01.2027 erhebliche finanzielle Verschlechterungen beim Zahnersatz für gesetzlich Versicherte.

Ab dem 1. Januar 2027 sinken die staatlichen Festzuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen pauschal um 10 Prozentpunkte. Dadurch steigt der finanzielle Eigenanteil für Patienten spürbar an. Die medizinisch notwendige Regelversorgung an sich bleibt zwar erhalten, wird für die Versicherten jedoch teurer.

Konkretes Rechenbeispiel (3-gliedrige Brücke)

Fehlt ein Zahn im Oberkiefer, belaufen sich die Gesamtkosten für die Regelversorgung auf rund 1.718 Euro.

  • Bis Ende 2026 zahlt die Krankenkasse bei einem über 10 Jahre gepflegten Bonusheft (75 %) einen Zuschuss von 1.289 Euro.
  • Ab 2027 sinkt dieser Betrag bei gleicher Leistung (65 %) auf 1.116 Euro.
  • Der Eigenanteil erhöht sich für den Patienten somit direkt um 173 Euro. Bei teureren Privatleistungen wie Implantaten bleibt der Festzuschuss ebenfalls gedeckelt, wodurch die Zuzahlung noch deutlicher wächst.

Die Absenkung der Zuschüsse ab 2027 im Detail:

Vorsorgestatus (Bonusheft)Zuschuss bis Ende 2026Neuer Zuschuss ab 2027
Ohne Nachweis / unvollständig60 %50 %
5 Jahre lückenlose Vorsorge70 %60 %
10 Jahre lückenlose Vorsorge75 %65 %

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