Die
unkomplizierte

Zahnzusatzversicherung
ab 7,06 € mtl.

Superschnelle Rechnungserstattung

Bearbeitung Ihrer Rückzahlung innerhalb von 48h

Volle Kostenübernahme

Je nach Tarif bis zu 100 % für Zahnbehandlungen

Sofortschutz ohne Wartezeit

Volle Leistung ab Tag 1 bei Zahnersatz, Implantaten usw.

Gute Gründe für eine Zahnzusatzversicherung

Ihr Zahnarzt schließt Zahnlücken.
Die finanzielle bleibt oft bei Ihnen.

Die Zahngesundheit spielt für Ihre Lebensqualität eine wichtige Rolle. Trotzdem müssen gesetzlich Krankenversicherte für gesunde und strahlende Zähne häufig tief in die eigene Tasche greifen. Im Durchschnitt zahlt die gesetzliche Krankenversicherung von jeder Zahnersatzrechnung nur ca. 38 % – den Rest zahlen Sie selbst. Mit der richtigen Zahnzusatzversicherung lässt sich diese Eigenbeteiligung deutlich reduzieren – für Zahnersatz, Prophylaxe und Behandlungen.

Leistungen und Tarife

Mit einer Zahnzusatzversicherung haben Sie die Freiheit, Ihre Zahngesundheit nicht vom Portemonnaie abhängig zu machen. Hohe Eigenanteile beim Zahnarzt werden reduziert, sodass Sie sich für die Behandlung entscheiden können, die wirklich sinnvoll ist.

Die Tarife der Continentale bieten dabei flexible Lösungen – vom günstigen Einstieg bis hin zum leistungsstarken Premiumschutz. Wer eine Zahnzusatzversicherung sucht, die optimal zu den eigenen Bedürfnissen passt, findet hier passende Lösungen und kann die Zahnzusatzversicherung auch direkt online abschließen.

Individueller Schutz

Sie wählen den Zahnschutz, der zu Ihrer Situation passt – auch als Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit!

Umfassende Leistungen

Je nach Tarif werden bis zu 100 % der Zahnersatzkosten übernommen – inklusive Extras wie professionelle Zahnreinigung.

Wir haben für jeden die passende Lösung!

Leistungen unser Zahnzusatzversicherungen im Überblick

Bitte scrollen Sie nach rechts durch die Tabelle.

Ihre Wahl StartZahn CEZK CEZP CEZE
Zahnprophylaxe / Bleaching Einsteiger-Tarif Komfort-Tarif Profi-Tarif Exklusiv-Tarif
Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung (PZR), Fissurenversiegelung, zahnaufhellende Maßnahmen (z.B. Bleaching)
100 %
max. 50 € je KJ
(keine Zahnaufhellung)
100 %
max. 80 € je KJ
(keine Zahnaufhellung)
100 %
max. 250 € je KJ
Zahnersatz und Implantate Einsteiger-Tarif Komfort-Tarif Profi-Tarif Exklusiv-Tarif
Regelversorgung inkl. GKV-Vorleistung
Verdopplung der GKV-Leistung (Festzuschuss inkl. Bonus), begrenzt auf die entstandenen Kosten
100 %
100 %
100 %
Privatzahnärztliche Versorgung, Funktionsdiagnostik, Augmentation (Knochenaufbau für Implantate) inkl. GKV-Vorleistung
75 %
90 %
min. 5 Jahre Vorsorge, sonst 80 %
100 %
Begrenzung von Implantanten

max. 4 Implantate je Kiefer
max. 6 Implantate je Kiefer
keine tarifliche Begrenzung
Leistung ohne GKV-Vorleistung (z. B. bei Ärzten ohne Kassenzulassung)
35 %
der erstattungsfähigen Kosten
40-50 %
der erstattungsfähigen Kosten
70 %
der erstattungsfähigen Kosten
Zahnstaffel in den ersten Kalenderjahren (KJ)
1. – 2. KJ: 750 €
1. – 3. KJ: 1.000 €
1. – 4. KJ: 1.250 €
1. – 2. KJ: 1.000 €
1. – 3. KJ: 1.500 €
1. – 4. KJ: 3.000 €
1. – 2. KJ: 1.000 €
1. – 3. KJ: 2.000 €
1. – 4. KJ: 4.000 €
1. KJ: 1.500 €
1. – 2. KJ: 3.000 €
1. – 3. KJ: 4.500 €
1. – 4. KJ: 6.000 €
Zahnbehandlung / Zahnerhalt Einsteiger-Tarif Komfort-Tarif Profi-Tarif Exklusiv-Tarif
Plastische Füllungen
100 %
nur für dentin-adhäsive Füllungen
100 %
Wurzelbehandlung
100 %
100 %
Parodontosebehandlung
100 %
Aufbissbehelfe und Schienen
100 %
Schmerzlinderung Einsteiger-Tarif Komfort-Tarif Profi-Tarif Exklusiv-Tarif
Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose
100 %
max. 250 € je KJ
Sonstiges Einsteiger-Tarif Komfort-Tarif Profi-Tarif Exklusiv-Tarif
Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte (GOÄ / GOZ)
bis zu den Höchstsätzen
bis zu den Höchstsätzen
bis zu den Höchstsätzen
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn
Vorlage ist empfehlenswert, aber nicht zwingend
Vorlage ist empfehlenswert, aber nicht zwingend
Vorlage ist empfehlenswert, aber nicht zwingend
Wartezeiten (entfallen bei Unfällen) Erlass der Wartezeit bei Vorlage eines zahnärztlichen Zeugnisses möglich
8 Monate
Entfallen bei Unfällen
8 Monate
max. 250 für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Knochenaufbau und Funktionsdiagnostik
8 Monate
für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Knochenaufbau und Funktionsdiagnostik
keine Wartzeiten
Mindest-Vertragslaufzeit
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
Wechsel in höherwertigen Tarif
Mit Gesundheitsprüfung
Mit Gesundheitsprüfung
Mit Gesundheitsprüfung
CEZE ist der hochwertigste Tarif
Beitrag im Monat
(Beispiel für eine Person im Alter von 35 Jahren)
7,06 €
12,20 €
26,14 €
37,01 €

Kostenbeispiel

Ein fehlender Backenzahn wird durch ein Implantat ersetzt

Sie möchten einen fehlenden hinteren Backenzahn durch ein  Implantat ersetzen. Die beiden Zähne rechts und links davon sollen in vollem Umfang erhalten bleiben.

Kosten dieser privatzahnärztlichen Versorgung: 2.440 Euro einschließlich 200 Euro für die anfallende Funktionsdiagnostik. Im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung würde der Backenzahn durch eine 3-gliederige Brücke ersetzt. Kosten: 883,29 Euro.

Je nach Vorsorgestatus erhalten Sie davon aber nur einen Festzuschuss von maximal 75 % der Regelleistung. In diesem Beispiel wird von einer fünfjährigen regelmäßigen Vorsorge (Bonusheft) ausgegangen, somit liegt eine Regelversorgung von 70 % vor.

Das sagen unsere Kunden

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Über uns

Persönlich, nah und zuverlässig: Schulz & Biel ist Ihre Versicherungsagentur in Braunschweig, wenn Sie Wert auf klare Beratung und kurze Wege legen. Seit über 20 Jahren unterstützen wir Menschen aus der Region dabei, Versicherungen verständlich zu machen und passende Lösungen zu finden.

Ob vor Ort, telefonisch oder digital: Sie erreichen uns direkt und sprechen mit Menschen, die Ihre Anliegen ernst nehmen. So entsteht Beratung, die nicht kompliziert wirkt, sondern Orientierung gibt.

FAQ

Häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten.

Schulz und Biel GmbH & Co. KG


Continentale Versicherung
Geschäftsstelle Schulz & Biel GmbH & Co. KG
Leisewitzstr. 8, 38102 Braunschweig

 
Montag: 09:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 13:00 Uhr und 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr

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Ihre Experten für Zahnversicherung aus Braunschweig 

Finden Sie die Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.

Als Ansprechpartner für Zahnzusatzversicherung in der Region Braunschweig unterstützen wir Sie dabei, den Tarif zu finden, der wirklich zu Ihrer Situation passt – mit persönlicher Betreuung durch Experten.

Ob Sie sich für eine Beratung entscheiden oder Ihre Zahnzusatzversicherung direkt online abschließen möchten: Beides ist möglich. Entscheidend ist, dass die Lösung langfristig zu Ihnen passt.

Und genau dabei bleiben wir Ihr Ansprechpartner – auch dann, wenn es darauf ankommt.

FAQ

Grundlagen zur Zahnzusatzversicherung

Eine Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bei Zahnarztkosten. Die GKV übernimmt nur einen gesetzlichen Grundschutz – bei Zahnersatz, Implantaten oder aufwändigen Behandlungen bleibt oft ein erheblicher Eigenanteil. Hier ergänzt die Zahnzusatzversicherung je nach gewähltem Tarif die Kosten. Im Tarif CEZE sogar bis zu 100%. Sie zahlen monatlich den Beitrag der Zahnzusatzversicherung und erhalten im Behandlungsfall eine direkte Kostenerstattung.

Nein, die Tarife sind Ergänzungstarife für gesetzlich Krankenversicherte. Sie können aber einen Beratungstermin für einen Tarifvergleich mit unseren privaten Krankenvollversicherungstarifen vereinbaren. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular.

Eine Zahnzusatzversicherung ist sinnvoll, wenn hohe Eigenanteile bei Zahnersatz vermieden werden sollen. Denn Kronen, Brücken oder Implantate können schnell teuer werden und gesetzlich Versicherte müssen auch bei regelmäßiger Vorsorge hohe Kosten für Zahnersatz der gesetzlichen Regelversorgung selbst tragen.

Auch bei Maßnahmen zur Zahnerhaltung, z.B. professionelle Zahnreinigung, Wurzelbehandlungen oder Parodontosebehandlungen, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur in bestimmten Fällen oder gar nicht.

Leistungen und Erstattungen

Nein, die angebotenen Tarife sehen keine Leistungen für Kieferorthopädische Behandlungen oder z.B. Narkosekosten bei Weisheitszahn-Operationen vor. Es gibt jedoch einen Tarif, der für Kinder und Jugendliche Leistungen im kieferorthopädischen Bereich vorsieht. Sprechen Sie uns gerne an.

Je nach gewähltem Tarif gibt es verschiedene Deckungsvarianten. Der Tarif CEZE leistet z.B. bis zu 100% der vereinbarten Kosten bis zu den Höchstsätzen der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnungen für Zahnärzte und Ärzte. Einige Leistungen haben eine max. Summe im Jahr. Im Tarif CEZE sind z.B. Kosten für professionelle Zahnreinigung, nach Anrechnung der GKV Leistung, bis zu 250 €/Jahr mitversichert. Über weitere Details informieren wir Sie gerne.

Das hängt vom gewünschten und gewählten Tarif ab. Je nach Zahnzusatzversicherung können Leistungen abgedeckt sein, die die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen, aber auch zusätzliche Behandlungen wie Füllungen, professionelle Zahnreinigung, Wurzelkanalbehandlungen, Kronen oder Implantate übernehmen.

Einige Tarife übernehmen außerdem kosmetische Leistungen wie Zahnaufhellung (Bleaching). Welche Leistungen konkret enthalten sind, sollte deshalb immer anhand des jeweiligen Tarifs geprüft werden. 

Der Tarif CEZE übernimmt viele Leistungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte zu 100%. Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

Die Anzahl der Zahnreinigungen ist in der Regel nicht direkt begrenzt. Entscheidend ist meist die Leistungssumme, die der jeweilige Tarif pro Kalenderjahr für professionelle Zahnreinigung vorsieht.

Beispiel: Leistet ein Tarif 250 Euro pro Kalenderjahr für Zahnreinigung, können damit mehrere Behandlungen abgedeckt werden. Möglich wären zum Beispiel 5 Zahnreinigungen à 50 Euro oder 2 Zahnreinigungen à 125 Euro. Entscheidend ist also nicht die Anzahl der Termine, sondern der maximale Erstattungsbetrag pro Jahr.

Abschluss, Wartezeit und Gesundheitsfragen

Ja, in einigen Tarifen gibt es Wartezeiten von 3 bis 8 Monaten – in dieser Zeit sind bestimmte Leistungen noch nicht oder nur eingeschränkt versichert. Für Unfallschäden gilt in der Regel keine Wartezeit.

Der Tarif CEZE verzichtet jedoch auf Wartezeiten. Je nach Tarif müssen im Vorfeld Gesundheitsfragen ehrlich beantwortet werden.

Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit bedeutet, dass der Versicherungsschutz nach Vertragsbeginn direkt aktiv ist. Es müssen also keine früher üblichen allgemeinen Wartezeiten von 3 Monaten oder besonderen Wartezeiten von 8 Monaten abgewartet werden, bevor uneingeschränkter Versicherungsschutz besteht.

Wichtig ist aber: Die Antragstellung allein bedeutet noch nicht, dass bereits ein Vertrag zustande gekommen ist. Das ist erst mit Zustellung des Versicherungsscheins der Fall. Der beantragte Versicherungsbeginn ist meistens der nächste Monatserste.

Beispiel: Wird der Versicherungsschutz am 02. Mai beantragt und der Versicherungsschein am 04. Mai zugestellt, beginnt der Vertrag in der Regel am 01. Juni. Bis zum 31. Mai besteht in diesem Fall noch kein Versicherungsschutz.

Meistens ist es zu spät, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, wenn der Zahnarzt bereits konkrete Maßnahmen oder Behandlungen geplant oder angeraten hat. In solchen Fällen werden die Kosten für die angeratene Behandlung in der Regel nicht mehr übernommen.

Schwieriger kann es auch werden, wenn mehrere Zähne fehlen und nicht ersetzt wurden. Weisheitszähne sind damit nicht gemeint. Auch bereits vorhandener Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder Implantate kann problematisch sein, besonders wenn er älter als 10 Jahre ist.

Es gibt allerdings auch Basistarife, die keine Fragen zum Zahnstatus stellen.

Kosten, Beiträge und Tarifdetails

In unseren Zahnzusatztarifen ist in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss eine Leistungsstaffel vereinbart. Diese besagt u.a. im Tarif CEZE, dass in den ersten 2 Jahren nach Versicherungsabschluss insgesamt 1500 € für Zahnersatzleistungen zur Verfügung stehen. Kosten für z.B. Füllungen oder professionelle Zahnreinigung sind davon nicht betroffen.

In den Tarifen CEZP-U und CEZE werden Altersrückstellungen gebildet. Dadurch kommt es nicht zu einer Preissteigerung aufgrund des zunehmenden Alters der versicherten Person. Allerdings können auch im zahnmedizinischen Bereich die Kosten steigen, z.B. für Material, Laborleistungen und für die zahnärztliche Vergütung. Dies kann zu unregelmäßigen Preissteigerungen im Vertrag führen. Aber auch eine Reduzierung des Beitrags ist möglich.

Der Beitrag für eine Zahnzusatzversicherung hängt vom Einstiegsalter und dem Berufsstatus ab. Es gibt Vergünstigungen für Studenten und Azubis. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, um sich über die speziellen Tarifvarianten zu informieren.

Abrechnung und Rechnungseinreichung

Nach Vorlage der Rechnungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung können Sie alle Dokumente nach Wunsch per E-Mail, APP, Whatsapp oder postalisch übermitteln.

Nur der Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung wird direkt abgerechnet. Über den verbleibenden Betrag bekommen Sie eine Rechnung von Ihrem Zahnarzt. Diese reichen Sie dann bei uns ein. Der Versicherer überweist seine Leistung auf ihr Konto. Der Zahnarzt ist nicht Vertragspartner des Versicherers. 

Wichtige Begriffe einfach erklärt

Das ist möglich, aber mit Einschränkungen. Im Antragsprozess wird nach bereits begonnenen, geplanten oder angeratenen Behandlungen gefragt. Werden solche Behandlungen verschwiegen, riskieren Sie im Leistungsfall eine Ablehnung. Geben Sie daher diese Behandlungen immer an. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist weiterhin möglich.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt einen Festzuschuss für medizinisch notwendige Grundversorgung. Die Zusatzversicherung deckt die Mehrkosten für höherwertige Lösungen (z. B. Implantate).

Die Regelversorgung wird nach festgelegten „Kassensätzen“ abgerechnet. Alle zahnmedizinischen Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen – zum Beispiel Kunststofffüllungen, Inlays, Implantate, etc. müssen nach der Gebührenordnung der Zahnärzte abgerechnet werden. Diesen Teil nennt man „privat ärztliche Abrechnung“.

Das ist die Abkürzung für „Gebührenordnung für Zahnärzte“. Darin wird die Vergütung für die beruflichen Leistungen der Zahnärzte geregelt.

Kontakt

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